Abtreibungen sind in Brasilien strengstens verboten. Das Gesetz erlaubt nur einen Schwangerschaftsabbruch, wenn das Leben der Mutter durch die Schwangerschaft gefährdet ist. So wird – sofern man es sich leisten kann – medikamentös oder in illegalen Privatpraxen abgetrieben. Oder sogar heimlich im eigenen Haus mittels zweifelhaften Methoden. Und auch bei vermutlichen Missbildungen können sich die Eltern normalerweise nicht gegen das ungeborene Leben entscheiden.
In Minas Gerais hat nun eine Richterin ein Berufungsurteil gesprochen, welches in liberalen Staaten zur Tagesordnung gehört und mit Sicherheit keine Meldung wert ist. Doch hier in Brasilien sorgt es für Aufsehen. Denn selbst bei solchen Gegebenheiten wie im nachfolgenden Fall muss laut Gesetz das Kind ausgetragen werden.
Claudia Maia vom obersten Gerichtshof des Bundesstaates in Belo Horizonte gab am gestrigen Mittwoch ihre Entscheidung bekannt, in der einer Frau genehmigt wird, die Schwangerschaft abzubrechen, da der Fötus an Anenzephalie leidet, einem genetischen Defekt, bei dem grosse Teile des Gehirns fehlen. Diese Babys sterben meist wenige Stunden nach der Geburt.
Die Eltern des Kindes haben den Defekt zuvor mehrfach per Ultraschall von Spezialisten prüfen lassen. Laut Aussagen der Ärzte bestehen auch für die Mutter, welche im 6. Schwangerschaftmonat ist, durch die Fehlbildung des Kindes psychologische Risiken.
Die Richterin begründete ihre Entscheidung in dem Berufungsverfahren neben dem Risiko für die Mutter damit, dass die Mutter „die Würde in einer Situation behalten kann, in dem das Leben des ungeborenen Kindes als nicht wieder gut zu machend angesehen werden muss.“ Nach Meinung des Gerichtes haben die wissenschaftlichen Studien ergeben, dass es nur eine sehr geringe Überlebenschance für das Kind gibt und zudem eine Heilung absolut unmöglich ist.
Abtreibungsgegner sowie protestantische und katholische Gläubige hatten im Vorfeld auf den Fall der kleinen Marcela de Jesus Ferreira aus Ribeirão Preto hingewiesen, die nun 4 Monate alt wird. Sie wurde ebenfalls mit nur einem sehr kleinen Teil des Gehirns geboren und gilt nun in Brasilien als „Pro-Leben“-Symbol, da damit in den Augen der Gegner von Schwangerschaftsabbrüchen endgültig bewiesen ist, dass diese Kinder nicht automatisch zum Tode verurteilt sind. Befürworter der Abtreibung sehen dies jedoch anders. Für Rechtsanwältin Debora Diniz ist Marcela ein Ausnahmefall. “Sie überlebt nur aufgrund intensivster medizinischer Betreuung und um aus ihr eine Heldin zu machen!”