Justizkommission befürwortet elektronische Überwachung von Häftlingen

Die Justizkommission des brasilianischen Senats (CCJ) hat am heutigen Mittwoch einem Gesetzesentwurf zugestimmt, der die Überwachung von Strafgefangenen mit Pulsbändern oder elektronischen Fesseln erlaubt. Der Gesetzesentwurf wurde von zwei Senatoren aus den Bundesstaaten Espirito Santo und São Paulo eingereicht und soll vor allem auf Bewährung entlassene Straftäter, Häftlinge im halboffenen Vollzug und Freigänger betreffen. Zudem soll die Neuregelung auch bei gemeingefährlichen Gefangenen im geschlossenen Vollzug angewendet werden dürfen.

Das Gesetz sieht zudem vor, dass die Justizbehörden im Einzelfall prüfen müssen, ob die Gefangenen überwacht werden dürfen oder nicht. Laut Sentator Demóstenes Torres verstösst „die Verwendung eines Pulsbandes, einer elektronischen Fessel oder einer ähnlichen Massnahme im Prinzip gegen das Recht auf körperliche Integrität und persönliche Ehre des Gefangenen“.

Nach Aussage der CCJ kann jeder Bundesstaat selbst entscheiden, welches System dort zum Einsatz kommt. Aus diesem Grund wurden die verschiedenen Modalitäten in den Gesetzestext aufgenommen.

In der vergangenen Woche hatte auch der Gouverneur des Bundesstaates São Paulo, José Serra, einen ähnlichen Entwurf vorgelegt. Seiner Meinung nach hilft die elektronische Überwachung, die Kriminalität zu reduzieren, wenn die Gefangenen erst einmal „ständig von den Polizeibehörden begleitet werden“.

Die Justizkommission hat zudem am Mittwoch ein Gesetzespaket im Bereich der öffentlichen Sicherheit abgesegnet. Neben der elektronischen Überwachung sollen zukünftig Untersuchungshäftlinge und verurteilte Straftätern in den Gefängnissen nach Gruppen getrennt werden.

Das Gesetz unterteilt dabei Gefangene, die auf ihren Prozess warten in vier Gruppen: Kapitalverbrecher, Gewaltverbrecher, Täter leichterer Straftaten und diejenigen anderer Straftaten. Auch bereits mit einer endgültigen Haftstrafe belegte Gefangene werden zukünftig differenziert: Kapitalverbrecher, Wiederholungstäter, Ersttäter mit schweren Straftaten und Ersttäter mit anderen Straftaten sollen nicht mehr so häufig miteinander in Kontakt kommen.

Laut der Kommission ist die Unterteilung von Häftlingen essentiell für die Resozialisierung der Täter. „Das Problem der öffentlichen Sicherheit kennt keine einfachen Lösungen. Die Massnahmen sind komplex und umfassen sowohl Bestrafung als auch die gesellschaftlichen Hintergründe des Problems“ erklärt der Initiator der Gesetzesinitiative, Aloizio Mercadante.

Mercadante ist auch für eine geplante Verfassungsänderung verantwortlich. Die Justizkommission stimmte seinem Antrag zu, welcher vorsieht, dass der Staat zukünftig öffentliche Ganztangsschulen anbieten muss. Hiermit soll verhindert werden, dass Kinder und Jugendliche aufgrund von fehlender Betreuung frühzeitig straffällig werden. „Je weniger Zeit die Kinder haben, desto weniger können sie in kriminelle Aktivitäten verwickelt werden“ verteidigt Mercadante die Idee.

In einem letzten beschlossenen Gesetzesentwurf sollen Beamte und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst zukünftig mit sofortiger Wirkung ohne Bezahlung suspendiert werden dürfen, wenn ein Verfahren gegen sie eröffnet wurde. Bislang behalten die Staatsdiener in diesem Fall ihre sämtliche Rechte als Arbeitnehmer und beziehen auch weiterhin ihr vollen Bezüge.

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AutorIn: Dietmar Lang

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