Dutzende, mit gelben und grünen Schleifen versehene Stapel von Unterschriftslisten sind am Dienstag (29.) dem brasilianischen Kongress überreicht worden. Mit den über zwei Millionen Unterschriften wollen Bevölkerung und Juristen strengere Gesetze zum Schutz vor der Korruption erreichen. Konkrete Vorschläge, wie diese aussehen sollen, haben sie mit “10 Maßnahmen gegen die Korruption“ gleich mit vorgelegt.
Nach den “10 medidas contra a corrupção” soll die Korruption mit hohen Geldbeträgen künftig als Schwerverbrechen und die unrechtmäßige Bereicherung als Verbrechen eingestuft werden, die Strafen höher ausfallen und die Zahl der Einsprüche gegen Gerichtsurteile verringert werden.
Vorgesehen sind auch Tests und die Geheimhaltung der Identität von Angeklagten und Informanten, die mit den Behörden zur Aufklärung von Korruptionsfällen kooperieren, um ihnen dadurch mehr Sicherheit zu bieten. Vorgeschlagen wird ebenso, dass die wegen Korruption Verurteilten ihr gesamtes Vermögen an den Staat übergeben müssen, ausgenommen das Vermögen, für das sie Beweise der Rechtsmäßigkeit vorlegen können.
Ausgegangen sind die “10 Maßnahmen gegen die Korruption“ ursprünglich von Mitarbeitern der “Operation Lava Jato“, hinter der sich die Ermittlungen im Korruptionsskandal um den Ölkonzern Petrobras verbergen. Sie wurden von einer vom Generalstaatsanwalt eingerichteten Kommission weiter ausgearbeitet und in einem Diskussionsprozess mit der Bevölkerung schließlich aufgestellt.
Unterstützt wurde die Kampagne von über tausend Einrichtungen, Universitäten, Organisationen und auch Kirchen. In nur acht Monaten sind auf diese Weise 2,028 Millionen Unterschriften zur Unterstützung der Forderungen gesammelt worden. Jetzt wird gehofft, dass die Kampagne in ein Gesetzesprojekt auf Volksinitiative umgesetzt wird.
Dass dies möglich ist, wurde iin der Vergangenheit bereits mit der Kampagne “Ficha Limpa“ (Weiße Weste) bewiesen, für die 1,6 Millionen Unterschriften gesammelt worden waren. Sie ist 2010 inein Gesetz gemündet, nach dem sich Politiker unter anderem dann nicht zur Wahl stellen können, wenn sie ihr Mandat wegen Vergehen verloren haben.