Internationale Konferenz COP15 stellt 40 weitere Arten unter Schutz

Mit einem deutlichen Signal für den globalen Artenschutz ist die 15. Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens zur Erhaltung wandernder wildlebender Tierarten zu Ende gegangen. In Campo Grande, am Tor zum Pantanal, einigten sich 132 Staaten sowie die Europäische Union darauf, 40 zusätzliche Arten unter Schutz zu stellen. Hinzu kommen 16 neue internationale Kooperationsmassnahmen und 39 Resolutionen, die künftig als verbindlicher Handlungsrahmen gelten sollen.

Wattvogel – Foto: Georg Wietschorke auf Pixabay

Das Ergebnis gilt als historisch. Noch nie zuvor wurden im Rahmen einer solchen Konferenz so viele konkrete Beschlüsse gefasst. Nach Einschätzung der brasilianischen Delegationsleitung markiert das Treffen einen Meilenstein, sowohl im kollektiven Fortschritt als auch bei national angestossenen Initiativen. Mit rund 60 Fachleuten war Brasilien angereist, darunter ausgewiesene Spezialisten für Vögel, Reptilien, Säugetiere und Insekten, die sich intensiv in die einwöchigen Verhandlungen einbrachten.

Sechs von sieben brasilianischen Vorschlägen zur Aufnahme weiterer Arten in die Schutzanhänge der Konvention wurden angenommen. Anhang I umfasst Arten, die unmittelbar vom Aussterben bedroht sind. Anhang II listet Arten, die internationale Schutzanstrengungen benötigen, um ihren Bestand langfristig zu sichern.

Neu in Anhang I* aufgenommen wurden unter anderem zwei stark gefährdete Watvögel. In Anhang II finden sich nun zusätzlich ein südamerikanischer Süsswasserfisch, zwei Haiarten sowie eine im Pantanal beheimatete Vogelart. Bestimmte Hochseevögel werden künftig in beiden Anhängen geführt, was ihren Schutzstatus weiter stärkt.

Einzig der Vorschlag zur Aufnahme eines weiteren Engelhais wurde vorerst zurückgezogen. Hintergrund ist eine offene wissenschaftliche Debatte darüber, ob die Art aktuell tatsächlich einer konkreten Gefährdung ausgesetzt ist. Brasilien, Argentinien und Uruguay wollen die Bestandslage nun gemeinsam neu bewerten.

Auch von anderen Staaten eingebrachte Vorstösse mit brasilianischer Unterstützung waren erfolgreich, darunter die Initiative zur Aufnahme eines südamerikanischen Riesenotters in beide Anhänge. Nicht durchgesetzt wurde hingegen die Streichung eines zentralasiatischen Hirschs aus der Schutzliste. Obwohl sich dessen Population erholt hat, bleibt er vorerst unter internationalem Schutz, bis eine erneute Überprüfung erfolgt.

Weltweit gibt es nach aktuellen Schätzungen rund 400 wandernde Arten, die bislang in keiner Schutzliste erfasst sind. Mit den nun beschlossenen Erweiterungen ist die Zahl der gelisteten Arten um rund zehn Prozent gestiegen. Ein Zuwachs, der in dieser Grössenordnung bislang bei keiner früheren Konferenz erreicht wurde.

Über die Listungen hinaus verabschiedeten die Staaten 16 konkrete Kooperationsmassnahmen. Dazu zählen ein Aktionsplan für grosse wandernde Welsarten im Amazonasgebiet sowie gemeinsame Schutzprogramme für zwei stark gefährdete Haiarten. Zudem wurden 39 Resolutionen beschlossen, die Themen wie Tiergesundheit, Schutz und Wiederherstellung von Lebensräumen sowie die Vereinbarkeit von Infrastrukturprojekten mit bestehenden Migrationsrouten behandeln. Gerade Energieanlagen und Verkehrsprojekte gelten vielerorts als ernsthafte Barrieren für ziehende Tierarten.

Von zentraler Bedeutung ist der rechtliche Charakter der Konvention. Ihre Beschlüsse sind für die Unterzeichnerstaaten verbindlich. Es handelt sich nicht um Absichtserklärungen, sondern um völkerrechtlich wirksame Verpflichtungen, die in nationales Recht und konkrete Schutzmassnahmen umgesetzt werden müssen.

Dass Campo Grande als Austragungsort gewählt wurde, war kein Zufall. Die Region liegt am Rand des Pantanal, eines der artenreichsten Feuchtgebiete der Erde und Durchzugsgebiet für Hunderte wandernde Tierarten. Für die Verhandlungsdelegationen wurde damit unmittelbar sichtbar, worum es geht.

Wandernde Arten überschreiten Staatsgrenzen, werden in einem Land geboren, ziehen durch andere, suchen in weiteren Regionen Nahrung und kehren erst Jahre später an ihren Ursprungsort zurück. Effektiver Schutz ist nur möglich, wenn alle betroffenen Staaten koordiniert handeln.

Die Ausrichtung der Konferenz steht zugleich für eine aussenpolitische Linie, die auf multilaterale Zusammenarbeit setzt. Globale Umweltprobleme lassen sich nicht isoliert lösen. Der nun vereinbarte Aufbau einer Strategie zur Mobilisierung finanzieller Mittel unterstreicht diesen Ansatz. Ziel ist es, insbesondere Entwicklungsländer in die Lage zu versetzen, ihre Verpflichtungen aus dem Übereinkommen vollständig umzusetzen.

Die Botschaft von Campo Grande ist klar: Artenschutz kennt keine Grenzen. Und wenn internationale Kooperation entschlossen vorangetrieben wird, sind messbare Fortschritte möglich.

Die Anhänge* beziehen sich vor allem auf die technischen und inhaltlichen Ergänzungen zum Rahmenwerk. Sie sind kein Beiwerk, sondern zentral für die Umsetzung.

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