Justiz ordnet Demarkierung des indigenen Territoriums der Kajkwakratxi an

Die Bundesjustiz im brasilianischen Bundesstaat Mato Grosso hat die Union und die Stiftung für die indigenen Völker Brasiliens (Funai) verpflichtet, das Demarkierungsverfahren für das indigene Territorium des Volkes Kajkwakratxi, auch als Tapayuna bekannt, innerhalb von 24 Monaten abzuschliessen.

Volk der Kajkwakratxi – Foto: Instituto Homem Brasileiro/Divulgação

Der zuständige Bundesrichter ordnete zudem die Zahlung von 10 Millionen Reais als kollektive Entschädigung für immaterielle Schäden an. Darüber hinaus müssen die staatlichen Stellen eine öffentliche Entschuldigungszeremonie durchführen, um die historischen Rechtsverletzungen gegenüber den Indigenen anzuerkennen.

In seinem Urteil stellte der Richter fest, dass das Volk der Kajkwakratxi während der Besiedlung und Erschliessung der Region am Rio Arinos schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen erlitten hat. Die brasilianische Union wurde angewiesen, sämtliche im Nationalarchiv verfügbaren Dokumente über die Gewalt gegen die Gemeinschaft sowie über deren zwangsweise Umsiedlung in den Indigenenpark Xingu zusammenzutragen und zugänglich zu machen.

Im Verfahren wurden die Kajkwakratxi von der Bundesverteidigung (Defensoria Pública da União, DPU) und der Bundesstaatsanwaltschaft (Ministério Público Federal, MPF) unterstützt. Die Argumentation von Funai und Union, wonach der Oberste Gerichtshof Brasiliens (STF) bereits eine Frist von zehn Jahren für laufende Demarkierungsverfahren festgelegt habe, wies der Richter zurück.

Nach seiner Auffassung handelt es sich dabei um eine verwaltungsrechtliche Vorgabe, die gerichtliche Massnahmen bei übermässigen Verzögerungen nicht ausschliesst. Die Entscheidung wurde von der indigenen Gemeinschaft mit grosser Freude aufgenommen. Wetaktxi Tapayuna, Präsident der Indigenenvereinigung Tapayuna (AIT), bezeichnete das Urteil laut einer Mitteilung der DPU als bedeutenden Erfolg.

„Ich bin sehr glücklich. Unsere Gemeinschaft ist sehr glücklich. Die Entscheidung kam für uns überraschend“, erklärte er. Weiter betonte er, dass das Urteil das Ergebnis eines jahrzehntelangen Kampfes um die Anerkennung des traditionellen Territoriums sei. Mehrere Generationen hätten sich für die Demarkierung eingesetzt, um die Erinnerung an ihre Vorfahren zu bewahren, ihre kulturelle Identität zu schützen und die Verbindung zu ihrem angestammten Land aufrechtzuerhalten.

Nach Angaben der Bundesstaatsanwaltschaft war das Volk der Kajkwakratxi im Verlauf des 20. Jahrhunderts zahlreichen Übergriffen und Vertreibungen ausgesetzt. Diese führten zu tiefgreifenden sozialen und kulturellen Schäden. Besonders einschneidend war die Zwangsumsiedlung in den 1970er-Jahren in den Indigenenpark Xingu, wodurch die Gemeinschaft von ihrem traditionellen Siedlungsgebiet getrennt wurde.

Bereits 1968 war das Tapayuna-Reservat eingerichtet worden. Dennoch wurde es 1976 wieder aufgehoben, da die Behörden damals behaupteten, in der Region lebten keine Angehörigen des Volkes mehr. Spätere Untersuchungen deuteten jedoch darauf hin, dass weiterhin Angehörige der Ethnie in dem Gebiet verblieben waren. Zudem gibt es Hinweise darauf, dass sich dort bis heute isoliert lebende indigene Gruppen aufhalten könnten.

Das Urteil gilt als wichtiger Schritt zur Aufarbeitung historischer Ungerechtigkeiten. Die Demarkierung des Territoriums soll nicht nur den rechtlichen Schutz des Landes sichern, sondern auch dazu beitragen, die kulturellen Traditionen, die kollektive Erinnerung und die Lebensweise des Volkes der Kajkwakratxi langfristig zu bewahren.

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