Die Rechtsverletzungen gegenüber indigenen Menschen im Strafvollzug des Bundesstaates Amazonas sind tiefgreifend. Sie beginnen bereits während des Gerichtsverfahrens und setzen sich bis zum Vollzug der Strafe fort. Dazu gehören die Verweigerung der ethnischen Identität, sprachliche Barrieren, fehlende Unterstützung, menschenunwürdige Bedingungen in Polizeistationen, schwere körperliche und sexuelle Gewalt sowie die Auslöschung kultureller und spiritueller Traditionen.

Der Dachverband der indigenen Völker Brasiliens (Apib) hat beim Obersten Bundesgericht (STF) einen kollektiven Habeas-Corpus-Antrag eingereicht. Damit soll erreicht werden, dass verurteilte indigene Personen ihre Strafe im offenen oder halboffenen Vollzug beziehungsweise im Hausarrest verbüssen können.
Unsichtbarkeit prägt die Realität indigener Menschen im brasilianischen Strafvollzug. Das bestehende System lässt Glaubensvorstellungen, Sprachen und spirituelle Traditionen hinter den Mauern von Gefängnissen und Polizeistationen verschwinden. Rechte wie der Zugang zu Dolmetschern, die Anerkennung der ethnischen Identität und die Anwendung alternativer Massnahmen zur Freiheitsstrafe werden häufig verweigert. Für indigene Beschuldigte, Angeklagte, Verurteilte und Inhaftierte bleiben sie deshalb eine zentrale Herausforderung.
Obwohl nationale und internationale Vorschriften eine besondere und angemessene Behandlung gewährleisten sollen, kämpfen indigene Organisationen weiterhin um die Anerkennung grundlegender Rechte im Strafrechtssystem. Im Bundesstaat Amazonas, der nach Angaben des brasilianischen Instituts für Geografie und Statistik (IBGE) die grösste indigene Bevölkerung des Landes aufweist, ist die indigene Identität in den amtlichen Daten dennoch kaum sichtbar.
Der 2024 erstellte statistische Bericht «Indigene und Strafjustiz im Amazonasgebiet» ist die erste umfassende Erhebung über indigene Menschen im dortigen Strafrechtssystem. Herausgegeben wurde er von der in Manaus ansässigen Gruppe zur Überwachung und Kontrolle des Strafvollzugs und des sozialpädagogischen Systems beim Gerichtshof des Bundesstaates Amazonas. Der von einem Forschungsteam verfasste Bericht stellte fest, dass sich im März 2024 insgesamt 136 indigene Personen im Bundesstaat in Haft befanden.
Davon waren 78 Personen in Untersuchungshaft und somit noch nicht rechtskräftig verurteilt. Weitere 58 verbüssten eine Strafe im geschlossenen Vollzug. Zu den Vorwürfen gehörten Bedrohung, leichte Körperverletzung, Ungehorsam und Drogenbesitz zum Eigenkonsum. Daneben wurden schwerwiegendere Straftaten wie Mord, einschliesslich Femizid, Raub, Diebstahl und Erpressung aufgeführt.
Die 136 inhaftierten indigenen Personen entsprachen 2,3 Prozent der gesamten Gefängnisbevölkerung des Bundesstaates Amazonas. Diese umfasste im März 2024 insgesamt 5’928 Menschen.
Die Nachrichtenagentur Amazônia Real wandte sich im Juni mit mehreren Fragen zum Thema der Inhaftierung indigener Menschen an den Gerichtshof des Bundesstaates Amazonas. Am Donnerstag, dem 16., übermittelte dessen Pressestelle nach der Veröffentlichung der Reportage eine Stellungnahme. Daraus ging hervor, dass die Zahl der inhaftierten indigenen Menschen im Jahr 2026 gestiegen war. In den Haftanstalten des Bundesstaates seien 184 indigene Personen identifiziert worden.
«Unsere grösste Sorge gilt der Untererfassung. Darüber hinaus stellt sich jedoch die Frage, wie sich die Gefängnisse beispielsweise auf eine Trennung nach einzelnen Völkern einstellen sollen. Munduruku, Sateré, Apurinã: Wie sollen die unterschiedlichen Weltanschauungen dieser Völker berücksichtigt werden?», fragt die Juristin Ellen Sateré-Mawé, Rechtsberaterin des Verbandes der indigenen Organisationen und Völker des Bundesstaates Amazonas (Apiam).
Im Bundesstaat Amazonas leben nach Angaben des IBGE mehr als 490’000 Menschen, die sich als indigen bezeichnen. Sie gehören 259 verschiedenen ethnischen Gruppen an, darunter auch Völker, die freiwillig abgeschieden leben. Der Bericht des Gerichtshofs machte jedoch deutlich, dass es an systematisch erfassten Daten über diese Bevölkerung fehlt. Die undifferenzierte Behandlung der indigenen Völker führt dazu, dass ethnische Identität, Muttersprachen und die geografische Lage ihrer Territorien nur unzureichend dokumentiert werden.
Die Situation der Yanomami im Gemeindegebiet von Barcelos veranschaulicht die besondere Verletzlichkeit indigener Menschen in Haft. Dort begleitet Apiam indigene Gefangene, die in Polizeistationen festgehalten werden. Das indigene Territorium der Yanomami liegt zwar grösstenteils im Bundesstaat Roraima, umfasst jedoch auch ein weitläufiges Gebiet im Norden des Bundesstaates Amazonas.
Nach Angaben von Ellen Sateré-Mawé hängt die Kriminalisierung indigener Führungspersönlichkeiten in der Region mit der Unsicherheit und den Konflikten in den Territorien zusammen. Zu den wichtigsten indigenen Gebieten in Barcelos, die bereits anerkannt sind oder sich noch im Abgrenzungs- und Demarkierungsverfahren befinden, gehören Baixo Rio Negro e Rio Caurés sowie Aracá-Padauiri. Daneben bestehen dort Gebiete und Dörfer der Yanomami.
«Die Überwachung in einem indigenen Gebiet ist sehr komplex. Neben den gesetzlichen Garantien gibt es kriminelle Gruppierungen, die in diesen Territorien tätig sind. Wer die Überwachung leitet, gerät schnell ins Visier. Da es sich meist um eine Führungspersönlichkeit handelt, besteht die Tendenz, diese Person zu kriminalisieren», erklärte sie gegenüber Amazônia Real.
Die Folgen einer Inhaftierung greifen unmittelbar in die soziale und kulturelle Organisation indigener Völker ein. Bei den Yanomami, deren Familien in gemeinschaftlichen Strukturen leben, führt die Verlegung in Gefängnisse in Manaus zum Abbruch familiärer Bindungen. Besuche werden erheblich erschwert, während die Gefangenen nicht mehr an Ritualen und anderen traditionellen Praktiken teilnehmen können.
«Sobald ein Mensch aus seinem familiären Umfeld herausgerissen wird, nicht mehr an Ritualen, Festen und seiner eigenen kulturellen Welt teilnehmen kann, keinen Besuch von seiner Familie erhält und seine Muttersprache nicht sprechen kann, entsteht eine erschreckende Ausgrenzung. Das ist systematische Gewalt. Für beide Seiten, sowohl für die Familien als auch für die Inhaftierten, bedeutet dies einen schweren kulturellen Bruch», sagt Ellen Sateré-Mawé.
Wenn die Polizeistation zum Gefängnis wird
Nach Angaben des Berichts konzentriert sich die Inhaftierung indigener Menschen vor allem auf das Landesinnere. In 18 der 62 Gemeinden des Bundesstaates Amazonas wurden indigene Gefangene registriert. Von den insgesamt 136 erfassten Personen befanden sich 69 in Polizeistationen im Landesinneren. Weitere 67 waren in regulären Haftanstalten untergebracht. Davon befanden sich 34 in den Gefängnissen von Tabatinga, Tefé, Coari und Maués sowie 33 in Einrichtungen in Manaus.
In Gemeinden mit einer regulären Haftanstalt werden festgenommene Personen nach Abschluss der ersten polizeilichen Verfahren aus der Polizeistation verlegt. Wird die Haft bei der richterlichen Vorführung bestätigt, erfolgt die Überstellung in das örtliche Gefängnis. Die Haftanstalt von Tabatinga ist derzeit die einzige Einrichtung im Bundesstaat Amazonas, die über besondere Zellen für indigene Gefangene verfügt.
In vielen Gemeinden dienen Polizeistationen faktisch als Gefängnisse. Indigene Menschen bleiben dort teilweise monatelang in Gewahrsam, obwohl diese Einrichtungen lediglich für die vorübergehende Unterbringung von Personen vorgesehen sind, die auf frischer Tat festgenommen wurden oder auf ihre richterliche Anhörung warten.
Apiam stellt in vielen Fällen fest, dass der Strafvollzugsbehörde des Bundesstaates Amazonas (SEAP) die finanziellen Mittel fehlen, um rechtskräftig verurteilte Gefangene in den Gefängniskomplex Anísio Jobim zu verlegen. Diese Einrichtung ist im Bundesstaat für den geschlossenen Vollzug vorgesehen.

Ellen Sateré-Mawé erinnert an den Fall einer indigenen Frau aus dem Volk der Kokama. Sie wurde zwischen 2022 und 2023 während beinahe neun Monaten in der Polizeistation von Santo Antônio do Içá vergewaltigt und gefoltert. Die Gemeinde im Landesinneren liegt rund 881 Kilometer von Manaus entfernt. Obwohl die Frau bereits verurteilt worden war und auf ihre Überstellung in eine Haftanstalt wartete, blieb sie wegen fehlender Plätze in der Polizeistation. Sie wurde in einer Männerzelle untergebracht und dort von vier Militärpolizisten sowie einem Gemeindewächter missbraucht.
«Unsere Angehörigen bleiben unter menschenunwürdigen Bedingungen in Polizeistationen, weil diese nicht über die Infrastruktur eines Gefängnisses verfügen. Eine medizinische Versorgung ist zwar vorgesehen, wird aber nicht angeboten. Benötigt jemand wegen Diabetes, Bluthochdruck oder einer anderen Erkrankung eine besondere Ernährung, steht auch diese nicht zur Verfügung. Das ist eine erschreckende Form der Vernachlässigung», kritisiert die Juristin.
Die Spuren der Haft
Nach Angaben des Pflichtverteidigers João Gustavo Fonseca betreffen die Fälle indigener Menschen, die bei der Pflichtverteidigung des Bundesstaates Amazonas eingehen, meist kleinere Eigentumsdelikte, häusliche Gewalt und Drogenhandel. Die registrierten Fälle häuslicher Gewalt spiegeln seiner Einschätzung nach auch die Stärkung der Meldestellen und Unterstützungsangebote für indigene und nicht indigene Frauen wider. Dazu gehören spezialisierte Polizeidienststellen und Vertretungen der Pflichtverteidigung im Landesinneren.
Straftaten im Zusammenhang mit dem Drogenhandel stehen hingegen mit der zunehmenden Verletzlichkeit der indigenen Bevölkerung und der wachsenden Präsenz nicht indigener Personen in ihren Territorien in Verbindung. Dies begünstigt sowohl den Drogenkonsum als auch die Anwerbung junger Menschen durch kriminelle Gruppierungen.
«Die wiederkehrende Herausforderung besteht darin, die Institutionen der Justiz und der öffentlichen Sicherheit für die Notwendigkeit einer angemessenen Behandlung indigener Gefangener zu sensibilisieren», fasst der Pflichtverteidiger zusammen. Nach seiner Einschätzung sind indigene Menschen in Haft besonders grossem Leid ausgesetzt. Die Gefängnisstrukturen behandeln nicht nur sämtliche Gefangenen entwürdigend, sondern sind auch nicht in der Lage, die besonderen Lebensweisen indigener Menschen zu respektieren.
Die Schwierigkeiten beginnen bei der korrekten Erfassung ihrer indigenen Identität und setzen sich bei der besonderen Behandlung fort, die sich daraus ergeben müsste. «Anthropologische Gutachten, die ein gerechteres Urteil ermöglichen sollen, werden nur selten zugelassen. Noch seltener berücksichtigt die Justiz bei der Bestrafung indigener Personen die eigenen Verfahren der jeweiligen Gemeinschaft.
Selbst eine angemessene Teilnahme am Strafverfahren wird bisweilen verhindert. Einige Richter berufen sich auf fehlende finanzielle Mittel für Reisen in abgelegene Dörfer und Gemeinschaften und gewährleisten deshalb keine persönliche Zustellung an die Angeklagten», erklärt Fonseca. Nach Einschätzung der Koordination der indigenen Organisationen des brasilianischen Amazonasgebietes (Coiab) betreffen die Probleme sowohl die materiellen Haftbedingungen als auch die Missachtung besonderer Vorschriften und Verfahren für indigene Menschen innerhalb der Strafjustiz.
Eine der grössten Schwierigkeiten ist nach Ansicht der Organisation das Fortbestehen kolonial geprägter Praktiken innerhalb der Justiz. Noch immer würden integrationsorientierte und rassistische Bezeichnungen wie «nicht im Dorf lebend» verwendet, um indigenen Menschen Rechte abzusprechen, die mit ihrer Identität, ihrer Selbstbestimmung und ihrer ethnischen Zugehörigkeit verbunden sind.
«Wir stellen fest, dass es vielen Richtern an aktuellen Kenntnissen mangelt. Im System fehlt zudem das Verständnis für die tatsächliche Lebenswirklichkeit und die Notwendigkeit einer differenzierten Behandlung der indigenen Völker Brasiliens. Dies gilt besonders für jene Menschen, gegen die strafrechtlich ermittelt wird oder die sich bereits in einem Strafverfahren befinden», erklärte die Rechtsabteilung der Organisation.
Die nicht Identifizierten
Die fehlende Erfassung der ethnischen Identität in Gerichtsverfahren bleibt eines der grössten Hindernisse für die Durchsetzung der Rechte aus der Resolution Nr. 287/2019 des Nationalen Justizrates (CNJ). Diese legt Richtlinien für die Behandlung indigener Beschuldigter, Angeklagter, Verurteilter und Inhaftierter fest. Die Vorschrift soll die Achtung der kulturellen Identität, der Bräuche und der Grundrechte indigener Völker gewährleisten. Sie stützt sich auf die brasilianische Verfassung und das Übereinkommen Nr. 169 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO).
Der Bericht des Gerichtshofs identifizierte unter den inhaftierten indigenen Menschen im Bundesstaat Amazonas Angehörige von 24 Völkern. Am stärksten vertreten waren Baré, Kokama, Tikuna, Tukano und Apurinã. Erfasst wurden ausserdem ein indigener Venezolaner ohne nähere ethnische Zuordnung und eine Person, die sich selbst als indigen bezeichnete, jedoch angab, keinem bestimmten Volk und keiner ethnischen Gruppe anzugehören.
Nach Aussage des Pflichtverteidigers respektieren die Institutionen die in der Resolution des Nationalen Justizrates festgelegten Garantien in der Regel noch nicht. Die Vorschrift sei weiterhin «weit von der institutionellen Praxis entfernt». Zu den Hindernissen gehören Fehler bei der Erfassung der indigenen Identität, fehlende Angaben zur ethnischen Zugehörigkeit und zur Muttersprache in institutionellen Registern, Widerstand gegen anthropologische Gutachten sowie die Nichtanwendung alternativer vorsorglicher Massnahmen anstelle einer Inhaftierung.
«Wenn bereits Widerstand gegen anthropologische Gutachten besteht, kann erst recht nicht davon ausgegangen werden, dass bei der strafrechtlichen Verantwortlichkeit indigener Personen die eigenen Verfahren ihrer Gemeinschaft berücksichtigt werden. Artikel 7 der Resolution Nr. 287 des Nationalen Justizrates sieht diese Möglichkeit ausdrücklich vor. In der Praxis bleibt sie jedoch eine seltene Ausnahme. Wenn sie einmal angewandt wird, ist dies beinahe schon eine Nachricht wert», sagt Fonseca.
Auch Ellen Sateré-Mawé betont, dass die Wirklichkeit weit von den gesetzlichen Vorgaben entfernt sei. Die statistische Untererfassung bilde nur einen Teil des Problems. Selbst die Verpflegung berücksichtige häufig nicht die Ernährungsgewohnheiten der verschiedenen indigenen Völker. «Bräuche, Glaubensvorstellungen und traditionelle Kalender werden in Polizeistationen und Gefängnissen nicht respektiert. Ein Übergangs- oder Heilungsritual kann in einer Polizeistation nicht durchgeführt werden. Unsere Weltanschauungen finden keinen Platz in diesen Einrichtungen.»

Eine weitere Barriere ist die Muttersprache. Der Bericht des Gerichtshofs erfasste zwei inhaftierte indigene Männer, die kein Portugiesisch sprachen oder verstanden. Während des Gerichtsverfahrens wären sie deshalb auf Dolmetscher angewiesen gewesen. Der Bericht weist allerdings selbst darauf hin, dass die tatsächliche Zahl höher liegen könnte. Grund dafür sind die Schwierigkeiten bei der Erfassung indigener Menschen und ihrer kulturellen Besonderheiten.
«Wenn eine Person in eine Polizeistation oder ein Gefängnis aufgenommen wird, muss sie einen Fragebogen mit zahlreichen Angaben zu ihrem bisherigen Leben beantworten. Ein indigener Mensch, der ausschliesslich seine Muttersprache spricht, kann dies nicht tun, wenn niemand zum Übersetzen anwesend ist. Dieses Problem wird unsichtbar gemacht, obwohl es besondere Vorschriften für indigene Gefangene gibt», erklärt Ellen Sateré-Mawé.
Stellungnahmen der Behörden
Die Strafvollzugsbehörde und das Sekretariat für öffentliche Sicherheit des Bundesstaates Amazonas wurden um Stellungnahme gebeten. Bis zur Veröffentlichung der Reportage beantworteten sie die Anfragen jedoch nicht. Die Nationale Stiftung für indigene Völker (Funai) erklärte gegenüber Amazônia Real, sie arbeite durch Dialog, Vermittlung und die Begleitung von Fällen indigener Personen, Familien und Gemeinschaften mit der Strafjustiz zusammen. Nach Angaben der Behörde koordinieren ihre Regionalstellen Massnahmen mit dem Strafvollzug und den Sozialdiensten. Dadurch soll unter anderem die Rückkehr indigener Menschen aus Haftanstalten in ihre Dörfer unterstützt werden.
Zu den Schwerpunkten dieser Politik gehören nach Angaben der Funai die Verhinderung von Straftaten, die Erhebung und systematische Erfassung statistischer Daten, die Wiedereingliederung indigener Menschen unter Berücksichtigung ihrer Bräuche und Traditionen, die Vermittlung von Wissen über indigene Kulturen sowie die soziale Unterstützung von Gefangenen und ehemaligen Häftlingen.
«Die dezentralen Stellen der Funai sind ausserdem dafür zuständig, mit den Behörden der öffentlichen Sicherheit, der Strafjustiz und des Sozialschutzes zusammenzuarbeiten. Ziel ist die Entwicklung öffentlicher Massnahmen, die den kulturellen Besonderheiten der verschiedenen ethnischen Gruppen gerecht werden», heisst es in der Stellungnahme.
Angesichts konkreter Fälle von Rechtsverletzungen will die Funai ihr Engagement ausweiten und dauerhafte Wege der Zusammenarbeit mit den Institutionen der Justiz schaffen. Kürzlich organisierte sie im Bundesstaat Mato Grosso do Sul kulturelle und pädagogische Massnahmen sowie Aktionen zur Gewährleistung der Rechte inhaftierter indigener Frauen.
Der Bericht «Indigene und Strafjustiz im Amazonasgebiet» kommt zum Schluss, dass eine bessere Behandlung indigener Menschen in der Justiz nur möglich ist, wenn ihre kulturellen Besonderheiten und ihre jeweiligen Lebensumstände anerkannt werden. Er fordert eine konsequente Anwendung der Resolution Nr. 287 des Nationalen Justizrates. Dazu gehören die Anerkennung der selbst erklärten indigenen Identität, die Erfassung von Angaben zur ethnischen Zugehörigkeit und zur Sprache sowie die Berücksichtigung sozialer und kultureller Verletzlichkeiten während des Strafverfahrens.
Der Gerichtshof spricht sich ausserdem für eine Stärkung öffentlicher Massnahmen zugunsten indigener Völker aus, vor allem beim Schutz ihrer Territorien sowie in den Bereichen Bildung, Gesundheit und Kultur. Damit sollen die strukturellen Ursachen der Inhaftierung und der gesellschaftlichen Unsichtbarkeit indigener Menschen bekämpft werden.
Der institutionelle Kampf um Rechte
Angesichts der zahlreichen Rechtsverletzungen reichte der Dachverband der indigenen Völker Brasiliens im Mai beim Obersten Bundesgericht einen Habeas-Corpus-Antrag ein. Er fordert für alle indigenen Menschen, die zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurden,
die Unterbringung im offenen oder halboffenen Vollzug. Sollte dies nicht möglich sein, beantragt die Organisation Hausarrest. Zuvor soll die indigene Gemeinschaft, der die betroffene Person angehört, angehört werden.
Der Antrag stützt sich auf den Grundsatz, dass Freiheitsentzug nur als letztes Mittel angewandt werden darf, und auf die Möglichkeit eines besonderen halboffenen Vollzugs. Entsprechende Garantien finden sich im brasilianischen Indianerstatut, im Übereinkommen Nr. 169 der Internationalen Arbeitsorganisation und in der Resolution Nr. 287 des Nationalen Justizrates. Das Verfahren zielt jedoch nicht auf eine automatische Freilassung aller inhaftierten indigenen Menschen. Es bedeutet auch nicht, dass Personen, denen schwere Straftaten wie Mord, Femizid oder sexuelle Gewalt zur Last gelegt werden, ohne weitere Prüfung freikommen sollen.
Nach Angaben von Ricardo Terena, Rechtsanwalt und juristischer Berater des Dachverbandes, sprach sich die Generalstaatsanwaltschaft kürzlich dafür aus, das Verfahren als strukturelles Verfahren anzuerkennen. Ziel wäre es, die Anwendung der bestehenden Garantien für indigene Menschen im gesamten Justizsystem zu verändern, statt lediglich über einzelne Fälle zu entscheiden.
«Wir beobachten eine zunehmende Kriminalisierung indigener Führungspersönlichkeiten. Diese Entwicklung hat sich insbesondere nach den Veränderungen bei Verfahren zur Wiedereinsetzung in den Besitz verstärkt, die aus der jüngsten Entscheidung zur Stichtagsregelung hervorgegangen sind. Das Gefängnissystem muss insgesamt reformiert und stärker auf die Besonderheiten indigener Gemeinschaften ausgerichtet werden. Dazu gehören koordinierte Überprüfungen von Haftfällen und möglicherweise auch die Freilassung einzelner indigener Gefangener innerhalb dieses Rahmens», erklärt Terena.
Zur Unterstützung des kollektiven Habeas-Corpus-Antrags erstellte der Dachverband die Studie «Aberkennung der indigenen Identität durch brasilianische Gerichte». Die von der Juristin Eloísa Machado von der Fundação Getulio Vargas koordinierte Untersuchung analysierte 1’781 Kollegialentscheidungen von einzelstaatlichen Gerichten, regionalen Bundesgerichten und obersten Gerichten aus den Jahren 1988 bis 2025.
Die untersuchten Entscheidungen zeigen eine systematische Praxis der brasilianischen Justiz, die ethnische Zugehörigkeit indigener Menschen nicht anzuerkennen und stattdessen diskriminierende Massstäbe anzulegen. Schulbildung, Kenntnisse der portugiesischen Sprache oder die Nutzung eines Mobiltelefons werden dabei als angebliche Belege dafür herangezogen, dass eine Person nicht oder nicht mehr indigen sei.
Brasilianische Gerichte verweigern indigenen Menschen den besonderen halboffenen Vollzug regelmässig auf der Grundlage einer integrationsorientierten und rassistischen Sichtweise. Diese Praxis bildet eine der wesentlichen Ursachen für die Verletzung indigener Rechte innerhalb des Justizsystems.
«Das brasilianische Justizsystem ignoriert die indigene Identität weitgehend. Selbst wenn sich eine Person als indigen bezeichnet und auf die Notwendigkeit eines anthropologischen Gutachtens oder einer Übersetzung hinweist, wird ihr diese Identität abgesprochen. Als Begründung genügt dann mitunter, dass sie ein Mobiltelefon benutzt, arbeitet, über eine brasilianische Steuernummer verfügt oder schreiben kann», erläutert Ricardo Terena.
Nach der Veröffentlichung der Reportage übermittelte der Gerichtshof des Bundesstaates Amazonas eine Stellungnahme an Amazônia Real, ohne die zuvor per E-Mail eingereichten Fragen zu beantworten. Die Mitteilung enthielt jedoch neue Angaben zu indigenen Gefangenen in Polizeistationen.
«Nach einer Erhebung der Gruppe zur Überwachung und Kontrolle des Strafvollzugs beim Gerichtshof des Bundesstaates Amazonas befanden sich im Juni 2026 insgesamt 49 indigene Personen in Polizeistationen im Landesinneren. Sie waren auf die Gemeinden Alvarães, Amaturá, Barcelos, Barreirinha, Beruri, Canutama, Careiro da Várzea, Codajás, Envira, Eirunepé, Japurá, Nova Olinda do Norte, São Gabriel da Cachoeira, Santa Isabel do Rio Negro, Tonantins und Uarini verteilt.»
Original: Nicoly Ambrosio, AmazoniaReal
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