Die brasilianische Luftfahrtbehörde Anac (Agência Nacional de Aviação Civil) hat die Vorschriften für den Transport von tragbaren Ladegeräten in Flugzeugen angepasst. Ziel der Änderung ist es, die Sicherheit im Flugbetrieb weiter zu erhöhen.

Nach Angaben der Behörde sollen die Massnahmen das Risiko von Bränden in der Kabine verringern. Hintergrund ist, dass Lithiumbatterien unter Umständen Fehlfunktionen aufweisen können, die zu Überhitzung führen.
Die entsprechende Verordnung, die bestehende Regeln überarbeitet, wurde im Amtsblatt veröffentlicht. Dabei wurden auch neue Vorgaben der internationalen Zivilluftfahrtorganisation zum Transport solcher Geräte berücksichtigt.
Die aktualisierten Bestimmungen sehen Folgendes vor:
- Tragbare Ladegeräte dürfen ausschliesslich im Handgepäck mitgeführt werden. Diese Regel galt bereits, wird nun aber ausdrücklich bekräftigt.
- Pro Passagier sind maximal zwei solcher Geräte erlaubt.
- Die Kapazität darf höchstens 100 Wh betragen.
- Geräte mit einer Kapazität zwischen 100 Wh und 160 Wh benötigen eine vorherige Genehmigung der Fluggesellschaft.
- Modelle mit mehr als 160 Wh sind verboten und müssen vor dem Betreten des Flugzeugs entsorgt werden.
- Während des Flugs dürfen die Geräte nicht verwendet werden, um andere elektronische Geräte aufzuladen.
- Die Ladegeräte müssen gegen Kurzschluss gesichert sein, etwa durch isolierte Kontakte oder die Originalverpackung.
- Das Aufladen der Geräte an Bord ist untersagt.
Passagieren wird empfohlen, sich vor der Reise direkt bei der Fluggesellschaft über die Mitnahme solcher Geräte zu informieren.
Weitere Hinweise zu erlaubten Gegenständen und Einschränkungen im Luftverkehr sind auf der Website der Behörde zu finden.
