Neuregelungen seit dem 01. April in Brasilien

Seit dem 01. April gelten in Brasilien neue Gepäckbestimmungen bei internationalen Flügen. Sowohl im Transitbereich der Flughäfen als auch in den Flugzeugen selbst dürfen nun nur noch Flüssigkeiten, Gels und Sprays bis zu 100 ml im Handgepäck mitgeführt werden. Diese werden dann in einem komplett verschlossenen transparenten Kunststoffbeutel mit den Massen 20 x 20 Zentimeter eingeschweisst. Je Passagier ist nur Beutel erlaubt.

Für Babynahrung und spezielle Diätgetränke gelten Ausnahmebestimmungen. Die Flüssigkeiten werden gesondert bei der Sicherheitskontrolle geprüft. Allerdings darf nur die Menge mit an Bord genommen werden, die während des Fluges benötigt wird. Bei flüssigen Medikamenten muss zudem ein medizinisches Attest bzw. ein Rezept vorgelegt werden.

Getränke oder Parfüm dürfen nur in den nach der Sicherheitskontrolle gelegenen Geschäften gekauft werden. Dort werden sie versiegelt und dürfen vor der Landung nicht geöffnet werden. Zudem muss die Kaufquittung auf Anforderung vorgezeigt werden.

Die Neuregelungen treten aufgrund einer Resolution der brasilianischen Behörde für zivile Luftfahrt (Anac) in Kraft. Sie erfüllen damit die Bestimmungen der internationalen Organisation für zivile Luftfahrt (OACI) zum Schutz gegen explosive Flüssigkeiten an Bord. Passagiere, die gegen die neuen Bestimmungen verstossen, müssen entweder die Waren an der Sicherheitskontrolle abgeben oder dürfen die Abflugsbereiche nicht betreten.

Mindestlohn auf 380 R$ erhöht

Seit dem 01. April beträgt der gesetzlich festgelegte Mindestlohn in Brasilien 380 R$ (ca. 138 Euro). Er steigt somit von 350 R$ um 30 R$ oder 8.57 Prozent. Betrachtet man die Heraufsetzung des Mindestlohnes inflationsbereinigt, so haben ab sofort die Arbeiter und Angestellten nur rund 5 Prozent mehr Geld in der Tasche. Die letzte Erhöhung fand am 01. April 2006 statt. In diesem Zeitraum stiegen die Preise des für die Statistik verwendeten Warenkorbes um etwa 3 Prozent.

Eine entsprechende Veröffentlichung erfolgte im offiziellen Amtsblatt am 30. März. Die Neuregelung erfolgt als „Provisorium“ durch ein Dekret von Staatspräsident Luiz Inácio Lula da Silva, da bislang im brasilianischen Kongress keine Einigung über ein Projekt erzielt wurde, welches eine kontinuierliche jährliche Anpassung des Mindestlohnes bis zum Jahr 2023 vorsieht. Uneinigkeit gibt es derzeit darüber, ob zukünftig die Anpassung im Rahmen der Inflationsrate oder im Rahmen der prozentualen Veränderung des Bruttoinlandsproduktes erfolgen soll.

Zusammen mit der Veröffentlichung der Erhöhung kündigte Präsident Lula in der Sonderausgabe des Amtsblattes an, in naher Zukunft ein Projekt zu realisieren, welches für Lehrer einen Mindestlohn von 850 R$ (etwa 310 Euro) vorsieht.

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AutorIn: Dietmar Lang

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