Einreisebestimmungen Brasilien

Zuletzt bearbeitet: 25. Oktober 2023

Grundsätzlich gilt, dass Schweizer, deutsche und österreichische Bürger/innen kein Touristen- oder Geschäftsvisum für Brasilien benötigen. Für die Einreise nach Brasilien wird ein gültiger Reisepass, der nach Beendigung der Reise noch 6 Monate gültig sein muss, und ein Einreiseformular – “Cartão de Entrada / Saída“ – benötigt, das man im Flugzeug ausgehändigt bekommt.

Achtung! Die Durchschrift des Einreiseformulars muss beim Verlassen des Landes wieder abgegeben werden, sonst gibt es Probleme.

Reisegepäck – Foto: tookapic auf Pixabay

Der Aufenthalt kann maximal 90 Tage bei einer einmaligen Verlängerungsmöglichkeit von weiteren 90 beantragen. Die Verlängerung wird ausschliesslich von der brasilianischen Bundespolizei “Polícia Federal“ gewährt. Die Gesamtaufenthaltsdauer darf innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten 180 Tage nicht überschreiten. Der Reisepass, bzw. vorläufige Reisepass muss bei Einreise nach Brasilien eine Mindestgültigkeit von 6 Monaten aufweisen und braucht nicht notwendiger Weise biometrische Daten enthalten.

Die Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst.

» Visa- und Einreisebestimmungen Schweiz/Schengen
» Einreisebestimmungen für deutsche Bürger

Im Anschluß finden Sie die wichtigsten Informationen für eine Brasilienreise kurz zusammengefasst:

Beachten Sie die Informationen und Empfehlungen im Fokus «neues Coronovirus (COVID-19)» und des Bundesamtes für Gesundheit BAG.
Coronavirus und Reisen

Covid-19 – Grafik: Gerd Altmann auf Pixabay

Zuletzt bearbeitet: 24. Oktober 2023

Im Zusammenhang mit dem Coronavirus hat die Regierung Brasiliens die Einreise erleichtert. Ein Impfnachweis gegen Covid-19 muss nicht mehr vorgelegt werden. Ebenso ist es nicht mehr notwendig, einen Negativtest vorzuweisen. Das gilt sowohl für die Einreise per Flug als auch über den Landweg. Das Gleiche gilt für Kreuzfahrtschiffreisende. Allerdings können die Kreuzfahrtgesellschaften zur Vermeidung der Verbreitung des Coronavirus eigene Regeln erlassen.

Maskenpflicht

Das Tragen einer Maske an den Flughäfen Brasiliens ist nicht mehr notwendig. Gleiches gilt für Flüge im Land. Stattdessen wird von der Aufsichtsbehörde Anvisa das Tragen eines Mundschutzes an Flughäfen, während des Fluges oder in Bereichen mit Menschenansammlungen lediglich empfohlen.

Nach den Angaben des brasilianischen Gesundheitsministeriums liegt die durchschnittliche Zahl der täglich positiv ausfallenden Covid-19-Tests derzeit bei unter 2.000 und die Zahl der Todesopfer im Zusammenhang mit Covid-19 bei etwa zehn pro Tag (Stand 24. Oktober 2023).

Die Einreisebestimmungen können sich aber je nach Situation ändern. Am besten schauen Sie immer mal bei uns rein.

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