Was ist mit den Kindern, wenn sich Brasilianer scheiden lassen, die mit Partnern anderer Nationalitäten verheiratet sind? Um diese Frage dreht sich eine Broschüre, die vom Außenministerium des südamerikanischen Landes herausgegeben worden ist. Sie will über die rechtlichen Grundlagen zum Sorge- und Aufenthaltsrecht binationaler Ehen aufklären.
Schon bei Ehen zwischen Partnern gleicher Nationalitäten kann es zu Streitigkeiten darüber kommen, bei wem die Kinder nach der Scheidung leben. Bei binationalen Ehen kommt oft noch die Frage hinzu, in welchem Land Söhne und Töchter aufwachsen sollen.
Immer wieder kommt es im Zusammenhang mit Streitigkeiten über das Sorge- und Aufenthaltsrecht vor, dass Brasilianer ihre Kinder ohne die Zustimmung ihrer Ex-Partner in das südamerikanische Land bringen, weil sie den Gerichten anderer Länder nicht trauen und auch aus Unwissenheit, dass dies ein rechtliches Vergehen darstellt. Ausgegangen wird oft zudem davon, dass das Recht des Heimatlandes als Grundlage dient. Nach dem Haager Übereinkommen gilt jedoch die Gesetzgebung des Landes, in dem die Kinder leben als Basis.
Nach Angaben des brasilianischen Sekretariats für Menschenrechte sind etwa 373 Fälle anhängig, bei denen es um Anträge zur Überstellung der Kinder an die Ex-Ehepartner in anderen Ländern geht oder um die Regelung eines Besuchrechtes. Pro Jahr kommen durchschnittlich einhundert neue Fälle hinzu. 2015 hat es 91 Anträge zu einer Überstellung der von ihren Müttern oder Vätern nach Brasilien und in andere Länder gebrachten Kinder gegeben.
Die Länder, aus denen die meisten Anträge zu einer Überstellung der Kinder kommen, sind die USA, Portugal, Italien, Spanien und Frankreich. In 77 Prozent der Fälle haben dabei brasilianische Mütter und Väter ihre Söhne und Töchter in das südamerikanische Land gebracht. In 23 Prozent der Fälle wurden die Kinder von den Partnern anderer Nationalitäten in deren Heimat gebracht und bezieht sich der Rechtsstreit auf die Rückführung nach Brasilien.
Die gerichtlichen Streitfälle sind oft langwierig. Zwischen 2013 und 2015 konnten jedoch lediglich 32 Prozent der Fälle mit einem gegenseitigen Einvernehmen gelöst werden. In fünf Prozent der Fälle wurden die Jungen und Mädchen an ihren gewohnheitsmäßigen Aufenthaltsort vor der Scheidung überbracht.
In einigen Fällen fliehen Frauen vor häuslicher Gewalt gemeinsam mit ihren Kindern zurück nach Brasilien. Allerdings müssen Söhne und Töchter meist an das Land des bisherigen Wohnsitzes “zurückgegeben“ werden. Informationen gibt dazu auch der brasilianische Notruf für Gewaltfälle, der in 16 Ländern zugänglich ist, unter anderem auch in der Schweiz, Norwegen und Frankreich.
Die Broschüre soll indes in mehreren Ländern verteilt werden und steht zudem via Internet zum Download.