Ex-Präsident „Lula“ zu 9,5 Jahren Haft verurteilt

Ex-Präsident Luiz Inácio Lula da Silva – Foto: Ricardo Stuckert
Lava-Jato-Richter Sérgio Moro hat Ex-Präsident Luiz Inácio Lula da Silva wegen Geldwäsche und Korruption zu einer Haft von neun Jahren und sechs Monaten verurteilt. Damit ist Lula der erste Ex-Präsident Brasiliens, der in einem Kriminalprozess schuldig gesprochen worden ist. Bis ein Urteil in zweiter Instanz gefallen ist, bleibt der 71-Jährige vorerst aber auf freiem Fuß.

Lula soll vom Baukonzern OAS mit einem Triplex-Apartment am Strand von Guarujá (São Paulo) und dessem luxuriösen Ausbau begünstigt worden sein. Im Gegenzug soll er der OAS beim halbstaatlichen Ölkonzern Petrobras zu Millionenschweren Aufträgen verholfen haben.

Lula selbst spricht von einer politischen Verfolgung und streitet die Vorwürfe ab. Er und seine Frau seien nie Eigentümer der Immobilie gewesen, hatte er bei seiner mehrstündigen Aussage vor Gericht betont. Tatsächlich scheint es keinen Vertrag auf Lulas Namen lautend zu geben.

Moro sah es dennoch als erwiesen an, dass das Apartment dem ehemaligen Präsidenten und seiner im Februar 2017 verstorbenen Frau Marisa Letícia zugedacht war. Er stützt sich dabei auf Zeugenaussagen und Fotos.

Neben der Haftstrafe von neun Jahren und sechs Monaten ist Lula ebenso das Recht der Besetzung öffentlicher Ämter für einen Zeitraum von 19 Jahren aberkannt worden. Vorerst wirkt sich dies aber nicht aus, da der charismatische Politiker in Freiheit die Verhandlung eines Einspruches abwarten kann.

Damit kann sich der ehemalige Chef der Arbeiterpartei theoretisch bei den Präsidentschaftswahlen 2018 bewerben. Bei Umfragen im Juni lag weit vor weiteren möglichen Kandidaten.

Der Prozess war Teil der Korruptionsermittlungen Lava-Jato. Er ist indes keineswegs der einzige, bei dem sich Lula verantworten musste. Gegen ihn laufen vielmehr weitere Ermittlungen und Prozesse, unter anderem wegen eines ländlichen Anwesens, dem Versuch der Behinderung der Ermittlungen, fragwürdigen Verträgen über die Entwicklungsbank BNDES und ebenso bei der Operation Zelotes.

Bei dieser geht es um den Verkauf von Steuervergünstigungen verschiedener Unternehmen.

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AutorIn: Gabriela Bergmaier Lopes

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