Neues Gesetz: Eingeschaltetes Abblendlicht auf Brasiliens Straßen Pflicht

Seit Freitag (8.) Juli muss auf Brasiliens Straßen das Abblendlicht auch tagsüber eingeschaltet werden. Wer dies nicht tut, muß mit einem Bußgeld rechnen. Erhöht werden soll mit der neuen Regelung die Sicherheit im Straßenverkehr. Berufen wird sich dabei auf Studien, nach denen die Zahl der frontalen Zusammenstöße um fünf bis zehn Prozent verringert werden.

Foto: José Cruz/Agência Barsil
Foto: José Cruz/Agência Brasil

Seit die Gesetzesänderung im April vom Senat verabschiedet und im Mai von Interimspräsident Michel Temer sanktioniert worden ist, hat es bereits Aufklärungskampagnen seitens der Polizei gegeben. Bereits mit eingeschlateten Licht fahren mussten hingegen Omnibusse auf den Schnellspuren des Nahverkehrssystems und ebenso Motorräder.

Die Lichtpflicht gilt nun für alle Kraftfahrzeuge, die auf den “rodovias“ unterwegs sind, den National-, Staats- und Regionalstraßen. Allerdings werden auch viele Städte von diesen durchquert. Werden sie innerhalb von Siedlungen befahren, muss auch dort das Licht eingeschaltet werden. Ein Verstoß wird mit 85,13 Reais (umgerechnet derzeit etwa 23 Euro) und vier Punkten geahndet.

Zur Kasse gebeten werden ebenso Touristen, die der Pflicht nicht nachkommen. Sie müssen das Bußgeld theoretisch bei der Verkehrspolizei entrichten. Bei Verträgen mit Mietwagenunternehmen gibt es zudem in der Regel eine Klausel, nach der mögliche Bußgelder durch Verkehrsverstöße in Rechnung gestellt und über die Kreditkarte abgebucht werden.

Oft kommt dabei noch eine Bearbeitungsgebühr seitens der Autoverleihfirmen hinzu. Wer dennoch ohne zu zahlen das Land verlässt, kann bei einer Wiedereinreise oder bei einer neuen Wagenausleihe vor Schwierigkeiten stehen.

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AutorIn: Gabriela Bergmaier Lopes

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