Seit dem 1. Januar hat sich der Mindestlohn in Brasilien auf 678 Reais (ca. 252,8 Euro) erhöht. Doch erst ab dieser Woche beginnt die Auszahlung des Mindestlohns an die Angestellten, für Januar erhalten sie eine Nachzahlung. Auch die Zahlungen des Nationalen Instituts für Sozialversicherungen INSS (Instituto Nacional do Seguro Social) haben sich den neuen Werten angepasst. Die Auszahlungen der Renten und Beihilfen hat bereits am 25.01. begonnen.
Laut dem Gesetz Nr. 12.382 soll der Mindestlohn bis 2015 angepasst werden. Die Angleichung richtet sich nach den Schwankungen des Bruttoinlandsprodukts (BIP) des Vorjahres zuzüglich der Inflationsrate, die durch den Konsumentenpreisindex INPC (Índice Nacional de Preços ao Consumidor) gemessen wird. So ergab sich für das laufende Jahr 2013 eine Angleichung von 8,83 Prozent.
Davon beziehen sich 2,73 Prozentpunkte auf das BIP von 2011; der restliche Anteil geht aus den Veränderungen des INPC hervor. Dies brachte mit sich, dass der Mindestlohn um 56 Reais (rund 20,8 Euro) anstieg und hat auch enorme Auswirkungen auf die Konten der Sozialversicherungen (mehr als 12,3 Milliarden Reais in zwölf Monaten).
Laut Berechnungen des Instituts für Statistik und sozioökonomische Studien DIEESE (Departamento Intersindical de Estatística e Estudos Socioeconômicos) bewirke die Erhöhung des Mindestlohns eine jährliche Finanzspritze in Höhe von 32,7 Milliarden Reais für die brasilianische Wirtschaft. Auch erhöhen sich damit die Steuereinnahmen auf dem Absatzmarkt um 15,9 Milliarden Reais.