Die Volkskultur Brasiliens ist reich an verschiedensten Traditionen. Jetzt ist ein weiteres Brauchtum unter Schutz gestellt und zum immateriellen Kulturerbe erklärt worden. Das im Nordosten des Landes gefeierte „Festa do Pau da Bandeira de Santo Antônio de Barbalha” vereint Volkskultur und katholischen Glauben und zieht jährlich 300.000 Besucher an.
Buba-Meu-Boi in Maranhão, das Fest Sant’Ana de Cicó in Rio Grande do Norte und das Fest Senhor Bom Jesus do Bonfim in Bahia sind nur einige der vielen Beispiele der unterschiedlichsten Brauchtümer in den diversen Regionen Brasiliens. Jetzt reiht sich dazu das Fest „Pau da Bandeira de Santo Antônio de Barbalha”, das vom brasilianischen Denkmalamt Iphan diese Tage als Kulturgut anerkannt wurde.
Das Fest geht auf das 18. Jahrhundert zurück und ist eng mit der Gründung der Stadt Barbalha im Bundesstaat Ceará verbunden. Die geht auf den Bau einer Kapelle zu Ehren des heiligen Antonius zurück. Der Heilige gilt in Brasilien nicht nur als Helfer zum Wiederfinden verlorener Sachen, sondern wird ebenso von den Singles angerufen, um einen Ehepartner zu finden. Das Antoninusfest in Barbalha ist 1928 diesbezüglich noch erweitert worden. Seitdem wird der Pau da Bandeira (Fahnenstange) bei der Prozession mitgeführt und vor der Kirche Matriz mit einer Fahne des Heiligen Mannes aufgestellt.
Die Fahnenstange besteht dabei aus einem gigantischen eigens dafür geschlagenen Baumstamm. Der hat dieses Jahr 22 Meter Länge gemessen und zwei Tonnen gewogen. Hunderte von Männern tragen den Stamm über sechs Kilometer hinweg, wobei jeder von ihnen je nach Alter und Mitgliedschaft in einer Art Bruderschaft einen festen Platz zugeordnet bekommt. Aufgestellt wird er mit Muskelkraft. Die Frauen versuchen ihrerseits, den Stamm zu berühren, in der Hoffnung erhört zu werden und einen Parnter zu finden.
Die Feierlichkeiten erstrecken sich am 31. Mai beginnend über 13 Tage hinweg. Nur dieses Jahr sind sie nach einem Unfall ausgesetzt worden. Während der Prozession fiel der Tonnenschwere Stamm und tötete dabei einen der Träger.