Die menschenunwürdigen Zustände in vielen brasilianischen Gefängnissen haben jetzt auch den Obersten Gerichtshof STF beschäftigt. Der hat in einem Prozess entschieden, dass Häftlinge von den Bundesstaaten Schadenersatz einfordern können, wenn sie ihre Strafe unter unwürdigen Bedingungen ablegen müssen.
Wie demütigend die Zustände in den extrem überbelegten Vollzugsanstalten Brasiliens sind, wird seit Jahren in Medienberichten angeprangert. Viel geschehen ist bisher allerdings nicht, außer dass hin und wieder der Neubau von Haftanstalten angekündigt wird, um die Situation zu entschärfen.
Nach Auffassung der Richter des STF ist die Situation in den Gefängnissen nicht nur menschenunwürdig, sondern verstößt ebenso gegen die Konstitution des Landes. Es sei an der Zeit, dass Bundesstaaten und Staat, die für den Strafvollzug verantwortlich sind, aufwachten und sich ihrer Verantwortung stellten, so die obersten Richter bei der Begründung ihrer Entscheidung.
Sie hatten über einen Prozess zu entscheiden, der von einem Häftling angestrengt worden war. Der war in einer für zwölf Personen ausgelegten Zelle mit einhundert Häftlingen untergebracht. Ihm wurde nun Recht gegeben und ein Schadenersatz für erlittene Leiden zugestanden.
Uneinigkeit herrschte lediglich über die Form des Schadenersatzes. Vorgeschlagen wurde, diesen in einen teilweisen Straferlass zu gewähren. Die Mehrheit der Richter sprach sich jedoch für die Bezahlung eines Geldbetrages aus, dies auch, um die öffentliche Hand zum Handeln zu zwingen.
Die Entscheidung wird weite Kreise ziehen. Sind an den Spruch des obersten Gerichtshofes doch auch andere Gerichte, untergeordneter Instanzen gebunden.