Als Besucher in Brasilien fallen uns immer wieder jene weiß-blauen Schilder auf, die, für jeden Klienten deutlich sichtbar, sich meistens an den Eingängen der Betriebe, Behörden oder Organisationen, manchmal auch auf den Scheiben präsentieren, hinter denen die Produkte ausgestellt sind.
Unter der fetten Headline “Atendimento Preferêncial e Prioritário“ (Bevorzugte und vorrangige Bedienung), sind fünf Quadrate mit menschlichen Monogrammen angeordnet und darunter folgen die Einzelheiten – die wir uns vom Ladenbesitzer erklären lassen – es ist ein Coffee-Shop, und der Besitzer, er heißt “Marcelo“, spricht ein vorzügliches Deutsch, also kommen wir gut voran.
“Behinderte, Senioren ab 60 Jahren, Schwangere, stillende Mütter, Personen mit Kindern auf dem Arm und Übergewichtige haben seit dem 8. November 2000 Anspruch auf vorrangige Bedienung, wie im Gesetz 10.048, unter dem damaligen Präsidenten Fernando-Henrique, festgelegt, aber – “Marcelo macht eine kurze Pause – “ab dem 24 September 2021 gibt es eine Erweiterung des Gesetzes: Ein sanktioniertes Projekt, welches auch die bevorzugte Betreuung von Begleitern der Menschen mit Priorität garantiert.“
Das Projekt (PL 5.102/2019), welches das Gesetz 10.048/2000 abändert, wurde genehmigt, um das Recht auf vorrangige Betreuung von Begleitern älterer Menschen, schwangerer und stillender Frauen, Menschen mit Kleinkindern, Übergewichtigen und Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Nach der neuen Gesetzgebung – Gesetz 14.364/2022 – wird die Bestimmung, die bereits im Statut der Person mit Behinderung enthalten ist, nun auf die Begleitpersonen ausgedehnt, die bei öffentlichen Dienstleistungen Vorrang haben.
Das “Previous Agentmend“ ermöglicht es dem Antragsteller, so wenig wie möglich auf einen Termin in der Dienststelle zu warten, da er den Tag und die Uhrzeit des Dienstes von zu Hause oder von einem beliebigen Gerät mit Internetzugang, auswählen kann. Am Tag der Dienstleistung, wenn mehr als ein Bewerber für dieselbe Zeit angemeldet ist, wird die Dienststelle zuerst diejenigen bedienen, die sich in einer der gesetzlich festgelegten Prioritätssituationen befinden, und zwar zusätzlich zur Planung.
Pfleger und andere Begleitpersonen haben nun das gleiche Recht, welches auch ihren Patienten gesetzlich zugestanden wird. Der vor kurzem genehmigte Vorschlag ist bereits in Kraft! Das frühere Gesetz, das die Leistungen für diese Gruppen sicherstellt, sah nicht vor, dass die Behinderten in öffentlichen Ämtern, Verkehrsmitteln und an anderen Orten begleitet werden sollten.
Der 2020 im Repräsentantenhaus vorgelegte Vorschlag wurde im April vom Senat angenommen. Der Berichterstatter, Senator Fabiano Contarato, vom PT in Espírito Santo, argumentierte, dass die Lücke in der Gesetzgebung zu Schwierigkeiten für Gruppen mit vorrangiger Betreuung führen würde.
Fabiano Contarato erklärte:
“Es ist leicht nachvollziehbar, dass das Fehlen einer ausdrücklichen Regelung, die den Begleitern Vorrang einräumt, die Schutzbedürftigkeit der unterstützten Personen noch verschlimmern kann. Es nützt dem Anspruchsberechtigten wenig, wenn er auf die Begleitperson warten muss, und die Trennung zwischen ihnen kann dazu führen, dass die Person, der ausdrücklich Vorrang gewährt wird, physisch oder psychisch hilflos ist“.
Der Berichterstatter wies jedoch darauf hin, dass die heute in Gesetz umgewandelte Maßnahme die Ausdehnung des Vorrangs auf Begleitpersonen nur in unabdingbaren Fällen und mit Schwerpunkt auf Personen vorsieht, die bereits vorrangig bedient wurden.
Es muss vermieden werden, dass ein Spielraum für eine missbräuchliche Umkehrung besteht, bei der die Begleitperson die unterstützte Person nur benutzt, um Zugang zur vorrangigen Dienstleistung zu erhalten. Es wäre missbräuchlich, wenn Begleitpersonen schutzbedürftige Personen mitnehmen würden, nur um in den Genuss des vorrangigen Dienstes zu kommen.
Fabiano Contarato erinnerte daran, “dass das Statut für Menschen mit Behinderungen diese Ausweitung bereits für Begleiter und persönliche Assistenten dieser Bevölkerungsgruppe vorsieht, mit Ausnahme der Hypothese des Vorrangs bei der Einkommenssteuerrückerstattung und bei Verfahrensabläufen. wie zum Beispiel bei Notdiensten“.
Im Plenum erhielt das Projekt nun einen Änderungsantrag, der die Grenzen der Regelung klären sollte. Mit der angenommenen Änderung wird der Text um die persönlichen Begleiter ergänzt, um ihn an die Realität von Menschen mit Behinderungen anzupassen, und es wird vorgesehen, dass der vorrangige Dienst für den Begleiter gilt, wenn er mit dem vorrangigen Inhaber zusammen ist.
Noch eine Bemerkung zum Schluss:
Natürlich waren wir Europäer erstaunt, dass man in Brasilien für solche in unserer Kultur immer noch nicht überall angekommene “Erleichterungen für ältere Menschen und Behinderte“ eingeführt hat – und zwar schon seit 20 Jahren, unter dem Präsidenten Fernando Henrique! Und diese Regelung wird befolgt – nicht nur in Banken, Postfilialen und anderen Einrichtungen des öffentlichen Dienstes, in denen sich normalerweise lange Warteschlangen bilden, sondern auch in Omnibussen, Zügen und anderen öffentlichen Verkehrsmitteln – und sogar die großen Supermärkte haben sich dieser weit verbreiteten Rücksichtnahme angeschlossen – eigentlich alle, in denen lange Warteschlangen die Regel sind.
Wir waren gerade jetzt, an Weihnachten 2022, in Brasilien und besonders in der Großstadt São Paulo – 46.289.333 Millionen Bürger (Stand 2020) – sind uns die Schilder in den Supermercados aufgefallen, die auf diese Regelung hinweisen. Also gingen wir direkt zur Kasse mit der Hinweistafel, bezahlten und gingen weiter zur Bankfiliale. Das klappte auch perfekt beim Check-In für den swiss Rückflug in die Schweiz, auch hier waren die Schilder zu sehen.
Fazit: Daumen hoch für das Gesetz 10.048/2000.