Einkaufstipps für Ihre Auslandferien durch deren Beachtung Sie mithelfen, bedrohte Tiere und Pflanzen zu schützen und zu erhalten, denn Einkaufen in den Ferien und während der Reise soll zwar Spass machen, darf aber nicht auf Kosten der einheimischen Flora und Fauna geschehen, die in ihrem natürlichen Lebensraum am besten aufgehoben ist.
Nehmen wir mal an, dass Sie vorhaben, Ihre Ferien in Brasilien zu verbringen. Sicher möchten Sie ein paar Reiseandenken oder kleinere Mitbringsel mit nach Hause nehmen. Und die sollten Sie mit besonderer Umsicht auswählen – lebende Tiere und Pflanzen, gleich welcher Art, sollten nicht dazu gehören, denn: viele Tier- und Pflanzenarten unterliegen dem Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES) oder sind durch die nationale Gesetzgebung geschützt. Die Aus- und Einfuhr von lebenden Exemplaren oder Erzeugnissen solcher Arten ist entweder verboten oder bewilligungspflichtig.
Brasilien verfügt über strenge Strafvorschriften zum Schutz seiner Flora und Fauna. Verstösse werden von den brasilianischen Behörden konsequent verfolgt und auch mit Haftstrafen belegt. Besonders streng werden Versuche geahndet, Pflanzen und Tiere aus Brasiliens freier Natur mitzunehmen.
Bereits der Transport geschützter Tiere oder Pflanzen, auch von einem brasilianischen Bundesstaat in den andern, ist – sofern keine ausdrückliche staatliche Genehmigung vorliegt – strafbar.
Die Zooinformation und Edukation des Zoos Zürich hat eine informative und lehrreiche Broschüre zusammengestellt, welche auf entsprechende Fragen antwortet, wie zum Beispiel:
- Was darf ich problemlos in die Schweiz einführen?
- Wo muss ich genauer hinschauen, damit ich die Produkte ohne Probleme in die Schweiz einführen kann?
- Finger weg!
- Im Zweifelsfalle auf den Kauf verzichten!
- Der illegale Tierhandel in Brasilien
- Wie kommen diese Tiere zu uns?
- Welche Wildtiere kann ich legal in der Schweiz kaufen und hier artgemäss zu Hause halten?