Was sollte aktuell vor einer Reise nach Brasilien beachtet werden?

Brasilien war und ist ein wundervolles Reiseziel, besonders für Europäer. Hier gibt es eine Vielzahl von Sehenswürdigkeiten zu erkunden, gerade die Flora und Fauna ziehen jährlich eine enorme Masse an Touristen an. Doch momentan ist bei der Einreise nach Brasilien, aber auch in diverse andere populäre Länder, einiges durch die Pandemie zu beachten. Worauf man sich vor einer Reise einstellen sollte, und alles Wissenswerte in der aktuellen Situation erfahren Sie im folgenden Beitrag.

An Brasiliens Flughäfen kommt im Kampf gegen die Pandemie teilweise auch Gesichtserkennung zum Einsatz (Foto: Marcelo Camargo/Agência Brasil)

Allgemeines

Die Ausbreitung des Coronavirus kann weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinflussungen des öffentlichen Lebens führen. Noch immer gilt besondere Vorsicht bei allen Reisen und die Kenntnisnahme der aktuellen Informationen rund um den Coronavirus. Wichtig ist bei der Rückreise nach Deutschland die Beachtung der geltenden Corona-Einreiseverordnung. Benötigt wird der Nachweis über eine vollständige Impfung, die Genesung oder einen aktuellen negativen COVID-19-Schnelltest.

Die epidemiologische Lage in Brasilien

Brasilien ist weiterhin von COVID-19 betroffen, genau wie die meisten anderen Länder weltweit. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die brasilianische Gesundheitsbehörde ANVISA und die Weltgesundheitsorganisation (WHO). Stand heute (Mitte Dezember 2021) sehen die Zahlen vor Ort wie folgt aus: Bei einer Einwohnerzahl von über 213 Millionen sind bereits über 10 % der Bevölkerung (ca. 22 Millionen Menschen) mit Corona infiziert worden. Jedoch liegt die Quote der vollständig Geimpften bei 64 %.

Beschränkungen im Land

Im Dienstleistungssektor können Einschränkungen wie etwa kürzere Öffnungszeiten oder ein reduziertes Gastronomieangebot bestehen. In den meisten öffentlichen Gebäuden finden Temperaturmessungen und Einlasskontrolle statt.

Empfehlungen

Bei notwendigen Reisen sollte vor Reiseantritt Kontakt mit der zuständigen brasilianischen Auslandsvertretung aufgenommen werden. Ebenso ist es ratsam, mit einem kleinen Finanzpolster einzureisen, für den Fall, dass unerwartete Kosten wie etwa bei einer plötzlichen Quarantäne auf einen zukommen. Da einige Menschen lange für eine Brasilienreise gespart haben und nicht noch mehr Geld zusammen bekommen können, überlegen viele sich, Kryptowährungen wie den Pi Coin zu kaufen, da Kryptowährungen als rentable Kapitalanlage gelten und in Brasilien mittlerweile beliebt und etabliert sind. Es sollte sich zudem unbedingt bei der Fluggesellschaft über mögliche Änderungen im Flugplan informiert werden. Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Regeln und befolgen Sie die Hygienevorschriften der brasilianischen Behörden. Bei Verstößen gegen diese können hohe Geldstrafen verhängt werden.

Einreise

Einreisen auf dem Luftweg sind prinzipiell gestattet. Reisende, die nach Brasilien ein- oder durch Brasilien durchreisen, sind verpflichtet, beim Check-in ein negativen PCR-Test- oder Antigen-Schnelltestergebnis in englischer, portugiesischer oder spanischer Sprache nachzuweisen. Diese Tests dürfen frühestens 72 Stunden bzw. der Antigen-Schnelltest frühestens 24 Stunden vor Abflug erfolgt sein. Zudem müssen Reisende eine Gesundheitserklärung beim Check-in vorlegen, welche frühestens 24 Stunden vor Abflug ausgefüllt worden sein darf.

Einreisen von Ausländern über die Landesgrenzen sind weiterhin untersagt, nur die Einreise aus Paraguay ist unter Beachtung der geltenden brasilianischen Einreisebestimmungen über den Landweg gestattet. Einige Ausnahmen gelten auch für Personen, welche über einen Aufenthaltstitel in Brasilien verfügen.

Durch- und Weiterreise

Internationaler Flughafentransit ist möglich, sofern der internationale Transitbereich nicht verlassen wird und eine Einreiseberechtigung für das Zielland vorliegt. Auch Transitreisende sind verpflichtet, ein negatives PCR-Test- oder Antigen-Schnelltestergebnis und eine Gesundheitserklärung beim Check-in bei der Fluggesellschaft nachzuweisen.

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